(1) Die Medical Scope HR GmbH – Personalvermittlung, im Folgenden M, ist ein spezialisiertes Personalberatungs- und Vermittlungsunternehmen, welches die Vermittlung von Ärztinnen und Ärzten sowie Fach- und Führungskräften an medizinische Unternehmen übernimmt. Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen, im Nachfolgenden AGB, der M, nachfolgend Auftragnehmerin, gelten im Zusammenhang mit der Vermittlung von oben benanntem Personal an Kunden, im Folgenden als Auftraggeber bezeichnet.
(2) Die AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmen im Sinne des § 14 BGB.
(3) Abweichende oder entgegenstehende AGB des Auftraggebers finden keine Anwendung, es sei denn, die Auftraggeberin stimmt ihrer Geltung in Textform (126b BGB) zu.
(1) Die Auftragnehmerin unterstützt den Auftraggeber bei der Suche, Auswahl und Vermittlung geeigneter Kandidaten zur Begründung eines Arbeits- oder freien Dienstverhältnisses. Ein konkreter Vermittlungserfolg wird nicht geschuldet.
(2) Ein Vertrag kommt zustande,
(3) Andienungsvermittlung: Ein Vermittlungsvertrag im Rahmen der Andienungsvermittlung kommt zustande, wenn der Auftraggeber,
(4) Die Prüfung und abschließende Beurteilung der fachlichen und persönlichen Eignung eines Kandidaten obliegt ausschließlich dem Auftraggeber. Die Auftragnehmerin übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der von Kandidaten gemachten Angaben.
Die Auftragnehmerin erbringt im Rahmen eines zustande gekommenen Vertrages die folgenden Leistungen:
(1) Der Auftraggeber stellt der Auftragnehmerin alle zur Durchführung der Vermittlung erforderlichen Informationen vollständig und zutreffend zur Verfügung.
(2) Der Auftraggeber verpflichtet sich, innerhalb von 7 Tagen eine Rückmeldung bzgl. der vorgestellten Kandidaten zu geben, insbesondere ob die Kandidaten bereits bekannt sind.
(3) Etwaige im Zusammenhang mit dem Bewerbungsprozess entstehende Kosten, insbesondere Reise- und Übernachtungskosten von Kandidaten, werden ausschließlich zwischen dem Auftraggeber und dem Kandidaten geregelt und getragen. Eine Verpflichtung der Auftragnehmerin zur Übernahme oder Erstattung solcher Kosten besteht nicht.
(4) Der Auftraggeber informiert die Auftragnehmerin über
(a) Die Vermittlung gilt als erfolgreich, wenn es innerhalb von 12 Monaten nach Vorstellung geeigneter Kandidaten zu einer Vereinbarung oder einem Vertrag zwischen dem Kunden und dem Kandidaten kommt, dies gilt auch, wenn der Bewerber für eine andere als die ursprünglich ausgeschriebene Position eingestellt wird. Maßgeblicher Zeitpunkt ist der Vertragsabschluss (Unterzeichnung).
(b) Bei erfolgreicher Vermittlung erhält die Auftragnehmerin ein Honorar in Höhe von:
24 % des Bruttojahreszielgehalts, mindestens jedoch 10.000,00 Euro zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer.
Das Bruttojahreszielgehalt umfasst sämtliche vertraglich vereinbarten Vergütungsbestandteile, insbesondere das Grundgehalt, die variable Vergütung, Boni, Zulagen, geldwerte Vorteile.
(c) Kommt der Auftraggeber seiner Mitteilungspflicht nicht nach, ist die Auftragnehmerin berechtigt, das Honorar auf Grundlage einer marktüblichen Vergütung zu schätzen.
Für das Retainer-Modell gilt die folgende Vergütung:
Die Vergütungspflicht besteht auch, wenn
Kosten für Recruitingmaßnahmen, insbesondere für Stellenanzeigen, Active-Sourcing-Tools oder sonstige projektbezogene Auslagen, werden nur nach vorheriger Abstimmung mit dem Auftraggeber gesondert berechnet.
Die Vergütung im Erfolgsbasierten-Modell ist mit Abschluss des Vertrages zwischen Auftraggeber und Kandidat fällig.
Im Retainer-Modell ist die Anzahlung bei Vertragsabschluss fällig, die Restsumme mit Abschluss des Vertrages zwischen Auftraggeber und Kandidat.
Rechnungen sind innerhalb von 7 Tagen ohne Abzug zu zahlen.
(1) Der Auftraggeber ist berechtigt, den Vermittlungsauftrag jederzeit ohne Angabe von Gründen zu kündigen.
(2) Im Falle einer Kündigung bleibt ein vereinbarter Retainer in voller Höhe geschuldet; eine Rückerstattung erfolgt nicht.
(3) Kommt innerhalb von zwölf (12) Monaten nach Vorstellung eines Kandidaten trotz Kündigung ein Vertragsverhältnis zwischen dem Auftraggeber und diesem Kandidaten zustande, bleibt die volle Vergütungspflicht gemäß Ziffer IV bestehen.
Beide Parteien verpflichten sich, sämtliche im Rahmen der Zusammenarbeit erhaltenen Informationen vertraulich zu behandeln. Kandidatenprofile dürfen ausschließlich zum Zwecke der Stellenbesetzung verwendet werden.
(1) Beide Parteien verpflichten sich zur Einhaltung der geltenden datenschutzrechtlichen Vorschriften, insbesondere der DSGVO.
(2) Der Auftraggeber ist verpflichtet, über die personenbezogenen Daten Stillschweigen zu bewahren, sie sicher zu speichern und zu verarbeiten. Eine Verarbeitung durch den Auftraggeber der personenbezogenen Daten von Kandidaten erfolgt ausschließlich zum Zweck der Personalauswahl.
(3) Alle personenbezogenen Daten, Unterlagen und Informationen sind nach Beendigung des Auswahlprozesses innerhalb der gesetzlichen Regeln oder nach Aufforderung zu löschen bzw. zu vernichten, dies gilt auch für eingereichte Profile und sämtliche Unterlagen, die im Einstellungsprozess nicht berücksichtigt wurden.
(4) Der Auftraggeber stellt die Auftragnehmerin von sämtlichen Ansprüchen frei, die aus einer widerrechtlichen Datenverarbeitung durch den Auftraggeber resultieren.
(1) Die Auftragnehmerin haftet unbeschränkt für Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung der Auftragnehmerin oder ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.
(2) Bei einfach fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) ist die Haftung der Auftragnehmerin auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt; maximal auf das doppelte vereinbarte oder voraussichtliche Vermittlungshonorar.
(3) Im Übrigen ist eine Haftung für einfache Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
(4) Die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, bei Übernahme einer Garantie, bei arglistigem Verschweigen eines Mangels sowie nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
(1) Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Textform (§126b BGB).
(2) Auf sämtliche Verträge zwischen der Auftragnehmerin und dem Auftraggeber ist, soweit nicht anders vereinbart, deutsches Recht unter Ausschluss der Bestimmungen des internationalen Privatrechts und des UN-Kaufrechts anzuwenden.
(3) Für alle Rechtsstreitigkeiten ist, soweit rechtlich zulässig, ausschließlicher Gerichtsstand Lübeck.
(4) Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
(5) Diese AGB gelten in der jeweils zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Fassung.
Stand: 01.06.2026