Für Ärztinnen & Ärzte Für Führungskräfte Für Unternehmen Über uns Ratgeber Kontakt 📞 +49 451 40608684
WhatsApp
Medical Scope · Karrierewissen für Ärzte

Stellenwechsel als Arzt: Worauf Sie beim Wechsel achten sollten

📅 Juni 2026 ⏱ 8 Min. Lesezeit ✍️ Medical Scope HR GmbH

📋 Inhalt dieses Artikels

  1. Wann ist der richtige Zeitpunkt für einen Wechsel?
  2. Den eigenen Arbeitsvertrag prüfen
  3. Kündigungsfristen für Ärzte
  4. Typische Fallstricke im neuen Vertrag
  5. Sonderfall: Wechsel während der Weiterbildung
  6. Die Kündigung richtig formulieren
  7. Checkliste für den Stellenwechsel
  8. Fazit & nächste Schritte

Ein Stellenwechsel ist für Ärztinnen und Ärzte oft der wichtigste Karriereschritt – sei es für mehr Gehalt, bessere Arbeitszeiten, den nächsten Karrieresprung oder eine Weiterbildung in einer anderen Einrichtung. Doch zwischen dem Gedanken „Ich will wechseln" und dem ersten Arbeitstag an der neuen Stelle liegen einige Stolpersteine. Dieser Artikel zeigt, worauf Sie achten sollten – rechtlich, vertraglich und strategisch.

Wann ist der richtige Zeitpunkt für einen Wechsel?

Es gibt typische Situationen, in denen ein Wechsel besonders sinnvoll ist:

Der Arbeitsmarkt steht aktuell auf der Seite der Ärzte: Der anhaltende Ärztemangel sorgt dafür, dass qualifizierte Fachkräfte gefragt sind und in einer guten Verhandlungsposition stehen.

Den eigenen Arbeitsvertrag prüfen

Bevor Sie kündigen, sollten Sie Ihren bestehenden Arbeitsvertrag genau lesen. Entscheidend sind vor allem diese Punkte:

Tipp: Notieren Sie sich Ausschlussfristen direkt nach der Kündigung im Kalender. Sie sind einer der häufigsten Gründe, warum Ärzte bares Geld verschenken – etwa nicht ausgezahlte Überstunden.

Kündigungsfristen für Ärzte

Ist im Arbeitsvertrag nichts anderes geregelt, gelten die gesetzlichen Kündigungsfristen nach § 622 BGB. Wichtig: Die nach Betriebszugehörigkeit gestaffelten, längeren Fristen gelten zunächst nur für den Arbeitgeber. Als Arbeitnehmer dürfen Sie mit der Grundfrist von vier Wochen kündigen – es sei denn, der Vertrag koppelt beide Fristen ausdrücklich aneinander.

BetriebszugehörigkeitKündigungsfrist (Arbeitgeber)
Probezeit2 Wochen
bis 5 Jahre4 Wochen zum 15. oder Monatsende
ab 5 Jahren2 Monate zum Monatsende
ab 8 Jahren3 Monate zum Monatsende
ab 10 Jahren4 Monate zum Monatsende
ab 12 Jahren5 Monate zum Monatsende
ab 15 Jahren6 Monate zum Monatsende
ab 20 Jahren7 Monate zum Monatsende

Quelle: § 622 BGB. Hinweis: Viele Klinik- und Mustertarifverträge sehen abweichende Regelungen vor, etwa „6 Wochen zum Quartalsende". Die gesetzlichen Mindestfristen dürfen dabei nicht unterschritten werden. Die für den Arbeitnehmer geltende Frist darf nie länger sein als die für den Arbeitgeber.

Typische Fallstricke im neuen Vertrag

Beim neuen Arbeitsvertrag stehen oft Gehalt und Tätigkeit im Vordergrund – die juristischen Details werden unterschätzt. Genau hier lauern aber die späteren Überraschungen. Achten Sie besonders auf:

Sonderfall: Wechsel während der Weiterbildung

Wer sich noch in der Facharztweiterbildung befindet, sollte besonders sorgfältig planen. In nicht tarifgebundenen Praxen und MVZ sind die Arbeitsbedingungen sehr unterschiedlich. Wichtig ist hier vor allem die Weiterbildungsbefugnis: Reicht sie zeitlich aus, um Ihren Weiterbildungsabschnitt abzuschließen? Reicht sie nicht, ist ein weiterer Wechsel ohnehin nötig.

Befristete Verträge mit Ärzten in Weiterbildung sind nach dem Gesetz über befristete Arbeitsverträge mit Ärzten in der Weiterbildung (ÄArbVtrG) grundsätzlich zulässig und üblich – für eine Dauer von bis zu acht Jahren. Prüfen Sie, ob eine ordentliche Kündigung während der Befristung überhaupt vertraglich vorgesehen ist, sonst sind Sie unter Umständen bis zum Ende der Befristung gebunden.

Wichtig: Lassen Sie sich die Weiterbildungsbefugnis und deren Dauer vor Vertragsunterschrift schriftlich bestätigen. So vermeiden Sie, dass Ihnen am Ende Weiterbildungszeit fehlt.

Die Kündigung richtig formulieren

Eine Kündigung muss formal korrekt sein, um rechtlich zu wirken. Diese Punkte gehören zwingend dazu:

Bewahren Sie eine Kopie der unterschriebenen Kündigung und den Zustellnachweis auf. Bitten Sie außerdem rechtzeitig um ein qualifiziertes Arbeitszeugnis – es ist für die nächste Bewerbung wichtig.

Checkliste für den Stellenwechsel

Diese Reihenfolge hat sich in der Praxis bewährt:

Den nächsten Schritt nicht allein gehen

Wir begleiten Ärztinnen und Ärzte durch den gesamten Wechselprozess – von der Auswahl passender Stellen bis zur Vertragsverhandlung. Diskret, persönlich und für Kandidaten vollständig kostenlos.

Kostenlose Karriereberatung anfragen

Fazit: Stellenwechsel als Arzt

Ein Stellenwechsel will gut vorbereitet sein – rechtlich wie strategisch. Wer den eigenen Vertrag kennt, Fristen einhält und den neuen Vertrag sorgfältig prüft, vermeidet teure Fehler und startet entspannt in die neue Position. Die wichtigste Regel: erst den neuen Vertrag sicher in der Hand, dann kündigen.

Als spezialisierte Personalvermittlung für Ärztinnen und Ärzte kennen wir den Markt, die Arbeitgeber und die üblichen Vertragsbedingungen. Wir helfen Ihnen, die richtige Stelle zu finden und gut zu verhandeln – vertraulich und kostenfrei. Auch einen Blick auf das Thema Facharzt- und Oberarztgehalt 2026 lohnt sich, wenn Sie Ihren Marktwert einschätzen möchten.

Rechtlicher Hinweis: Dieser Artikel bietet eine allgemeine Orientierung und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung. Quellen: § 622 BGB; ÄArbVtrG; Deutsches Ärzteblatt; medi-karriere; praktischArzt. Stand: Juni 2026. Alle Angaben ohne Gewähr.

Medical Scope HR GmbH

Spezialisierte Personalvermittlung im Gesundheitswesen · Lübeck · medical-scope.de